Sehr geehrte Damen und Herren,
fast das gesamte Jahr über haben die Corona-Krise und die damit verbundenen (steuer-)rechtlichen Änderungen die Berichterstattung geprägt. Es verwundert daher nicht, dass zum Jahresende und darüber hinaus die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und die häufig dadurch bedingten steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel einen Schwerpunkt dieser Monatsinformation bilden.
Ein Großteil der Beiträge beschäftigt sich mit wichtigen steuerlichen Regelungen. Diese betreffen u. a. die Umsatzsteuersätze ab 2021, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Anhebung der Entfernungspauschale, die Einführung einer Homeoffice-Pauschale, die Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale sowie das Zweite Familienentlastungsgesetz.
Durch das Fortbestehen der Pandemie wurden verschiedene Fristen der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Krise verlängert, wie beispielsweise bei den Zuschüssen der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und dem sog. Corona-Bonus für Arbeitnehmer.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 1/2021:
Wichtige steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel
- Umsatzsteuersätze ab 2021
- Zweites Familienentlastungsgesetz und Vereinfachung bei Kindergeldanträgen
- Kassenführung
- Degressive Abschreibung
- Entfernungspauschale
- Häusliches Arbeitszimmer und sog. Home-Office
- Verbilligte Vermietung
- Rückführung des Solidaritätszuschlag 1995
- Kurzarbeitergeld und Corona-Bonus
- Stärkung für den Ehrenamt
- Freigrenze für Sachbezüge und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Einkommensteuer
- Handwerker-Rechnung steuerlich geltend machen - Arbeiten zum Jahreswechsel nutzen
- Keine Steuerermäßigung für Reinigung einer öffentlichen Straße und für in Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten
- Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für 2019 verlängert
Lohnsteuer
- Auch bei Online-Weinhachtsfeier Steuerregeln beachten
Umsatzsteuer
- Eingescannte Rechnungskopien ausreichend für fristgerechte Vorlage der Rechnungsbelege
Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar 2021 und Februar 2021